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   SG Neubrandenburg, 13.06.2008 - S 4 KO 31/08   

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https://dejure.org/2008,33992
SG Neubrandenburg, 13.06.2008 - S 4 KO 31/08 (https://dejure.org/2008,33992)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 13.06.2008 - S 4 KO 31/08 (https://dejure.org/2008,33992)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - S 4 KO 31/08 (https://dejure.org/2008,33992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Höhe erstattungsfähiger Kosten nach für erledigt erklärter Untätigkeitsklage; Bestimmung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit bei Untätigkeitsklagen; Voraussetzungen für die Festsetzung einer fiktiven Terminsgebühr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08

    Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 13.06.2008 - S 4 KO 31/08
    Was Gegenstand der ausstehenden Entscheidung ist, kann entgegen LSG Essen, L 19 B 24/08 AS, vom 05.05.2008, allerdings auch nicht gänzlich außer Betracht bleiben, da das Interesse an einer baldigen Rechtsklarheit jedenfalls im Falle existenzsichernder Leistungen, die dem Grunde nach streitig sind, durchaus als erheblich zu werten ist.
  • SG Köln, 02.11.2007 - S 6 AS 231/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 13.06.2008 - S 4 KO 31/08
    Entgegen SG Köln, S 6 AS 231/06, handelt es sich bei dem Erlass eines Widerspruchsbescheides im Rahmen einer Untätigkeitsklage nicht nur nicht stets um ein Anerkenntnis im Sinne von § 101 Abs. 2 SGG und VV 3106 Satz 2 Nr. 3, sondern regelmäßig nicht, nämlich immer dann, wenn nicht von der Beklagten ausdrücklich ein Anerkenntnis abgegeben wird.
  • SG Reutlingen, 20.07.2006 - S 12 AS 2202/06

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 13.06.2008 - S 4 KO 31/08
    Keineswegs ist hiermit aber ein bisher abgelehnter Verwaltungsakt ergangen, vgl. auch SG Reutlingen, S 12 AS 2202/06 A.
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